Der Vertragsstaat, in dem der Verdächtige strafrechtlich verfolgt wird, teilt nach innerstaatlichem Recht oder nach den anwendbaren Verfahren den Ausgang des Verfahrens dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mit; dieser unterrichtet die anderen Vertragsstaaten.
起被指的缔约国应依照其国内法或可适用的序,将序的终局结果通知联合国秘书长,由其将此情况转达其他缔约国。