Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根本条第1款转移财产占有权不影响转让人根该财产权的现行法,就转移的该财产而对债务人或让出财产权者所承担的任何务。