Die Vertragsstaaten können die Möglichkeit erwägen, zu verlangen, dass ein Täter den rechtmäßigen Ursprung dieser mutmaßlichen Erträge aus Straftaten oder anderer einziehbarer Vermögensgegenstände nachweist, soweit dies mit den wesentlichen Grundsätzen ihres innerstaatlichen Rechts und der Art der Gerichts- und anderen Verfahren vereinbar ist.
八、缔约国可以考虑要求由罪犯证明这类所指称犯罪所得或者其他应当予以没收财产合法来源,种要求应当符合其本国法律基本原则以及司法程序和其他程序性质。