20.Nach Möglichkeit die Ausarbeitung und Durchführung wirksamer Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsprogramme, darunter auch die wirksame Einsammlung, Kontrolle, Lagerung und Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen, insbesondere in Postkonfliktsituationen, sofern nicht eine andere Form der Beseitigung oder Nutzung ordnungsgemäß genehmigt, diese Waffen gekennzeichnet und die andere Form der Beseitigung oder Nutzung registriert wurden, und gegebenenfalls Aufnahme konkreter Bestimmungen für solche Programme in Friedensübereinkünfte.
在可能时,制定和执行有效的解除武装、复员和重返社会方案,包括特别在冲突后,有效地收缴、控制、储存和销毁小武器和轻武器,除非正式核准了另一种处置或使
方式,并在这类武器打上标记、将备选处置或使
方式记录在案并酌情将这些方案的具体内容纳入和平协议。