Artikel 30 der Gründungsakte der Afrikanischen Union erklärt, "Regierungen, die durch verfassungswidrige Mittel an die Macht gekommen sind, wird nicht erlaubt, an den Tätigkeiten der Union mitzuwirken".
《非洲联盟组织法》第30条规定“通过符合宪法的手段上台的政府参加本联盟的活动”。
Artikel 30 der Gründungsakte der Afrikanischen Union erklärt, "Regierungen, die durch verfassungswidrige Mittel an die Macht gekommen sind, wird nicht erlaubt, an den Tätigkeiten der Union mitzuwirken".
《非洲联盟组织法》第30条规定“通过符合宪法的手段上台的政府参加本联盟的活动”。
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