1.Die Vereinten Nationen und die OVCW gewährleisten im Hinblick auf solche Informationen einen angemessenen Schutz nach Maßgabe ihrer Gründungsurkunden und ihrer Politik hinsichtlich der Vertraulichkeit.
联合国和禁止化学武器组织应确保依照其成立文书和保密政策,对这种信息给予适当保护。
2.Vorbehaltlich des Artikels II Absätze 1 und 3 ist dieses Abkommen nicht so auszulegen, als verpflichte es die Vereinten Nationen oder die OVCW, Materialien, Daten oder Informationen zur Verfügung zu stellen, deren Offenlegung es nach ihrer Auffassung notwendig machen würde, gegen ihre nach ihrer Gründungsurkunde oder ihrer Politik hinsichtlich der Vertraulichkeit bestehende Verpflichtung zum Schutz solcher Informationen zu verstoßen.