Ungeachtet des Absatzes 2 kann in einem Insolvenzverfahren, das in einem anderen Staat als demjenigen, in dem sich der Zedent befindet, eingeleitet wird, einem Vorzugsrecht, das nach dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts von Gesetzes wegen entsteht und dem in einem Insolvenzverfahren nach dem Recht dieses Staates Vorrang vor den Rechten eines Zessionars eingeräumt wird, ungeachtet des Artikels 22 Vorrang eingeräumt werden.
尽管有本条第2款和第22条的,非转让人所国的一国发动的破产程序中,根据法院所地国法律依法产生并根据该国法律破产诉讼程序中相对于某一让人的权利而被给予优先地位的任何优惠权利,可具有这种优先。