Ungeachtet des Absatzes 2 kann in einem Insolvenzverfahren, das in einem anderen Staat als demjenigen, in dem sich der Zedent befindet, eingeleitet wird, einem Vorzugsrecht, das nach dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts von Gesetzes wegen entsteht und dem in einem Insolvenzverfahren nach dem Recht dieses Staates Vorrang vor den Rechten eines Zessionars eingeräumt wird, ungeachtet des Artikels 22 Vorrang eingeräumt werden.
尽管有本条第2款和第22条的规定,在非转让人所在国的一国发动的程序中,根据法院所在国法律依法生并根据该国法律在讼程序中相对于某一让人的权利而被给予位的任何惠权利,可具有这种。