1.Im Angesicht aller dieser Herausforderungen muss jedoch absoluter Vorrang nach wie vor der Beseitigung der Kernwaffen gelten.
不过,在所有这些挑战中,完全销核武器必须继续列为最高度项。
2.Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen.
关于禁止发展、生产和储存细菌(生物)及毒素武器和销此种武器的公约。
3.In dieser Hinsicht begrüßt der Rat die Veröffentlichung des Handbuchs für umweltverträgliche Methoden der Vernichtung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und Sprengstoffen durch den Generalsekretär.
为此目的,安理会欢迎秘书长印发《关于无害环境的销小武器、轻武器、弹药和爆炸物法参考手册》。
4.Die Anstrengungen zur Durchführung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen6 gehen weiter.
执行《关于禁止发展、生产、储存和使用化学武器及销此种武器的公约》的努力仍在继续。
5.In dem Maße, wie die Staaten strengere Gesetze für die Ausfuhr von Waffen erlassen sowie überschüssige Waffen einsammeln und vernichten, sind bereits jetzt gewisse Fortschritte zu verzeichnen.
由于各国加强了武器出口立法并收缴和销过剩的武器,因此该领已取得了一些进展。
6.Auf Antrag sollen die Staaten und die zuständigen internationalen oder regionalen Organisationen, die dazu in der Lage sind, Hilfe bei der Vernichtung oder anderweitigen verantwortungsvollen Beseitigung überschüssiger Bestände beziehungsweise nicht oder nur unzureichend gekennzeichneter Kleinwaffen und leichter Waffen gewähren.
7.Die Regionalzentren der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung, die sich ausschließlich auf freiwillige Finanzbeiträge stützen, fördern diese Initiativen und unterstützen die Regionalprogramme für die Einsammlung und Vernichtung von Waffen sowie für die Ausbildung im Hinblick auf die Ausarbeitung einschlägiger Rechtsvorschriften.
8.Auf der fünften Konferenz der Vertragsparteien zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen22 (B-Waffen-Übereinkommen) soll der Stand der Verhandlungen zur Stärkung des Übereinkommens erörtert werden.
9.Gemäß den Vorschlägen sei die unmittelbarste Priorität für den militärischen Anteil, die bisher von der Mission der Afrikanischen Union ausgeübte Rolle zu übernehmen und zu verstärken und dabei als Hauptaufgabe die Versammlungsplätze für die Entwaffnung zu überwachen, ihre Sicherheit zu gewährleisten, die Waffen einzusammeln und instabile Waffen und Munition zu vernichten.
10.Nach Möglichkeit die Ausarbeitung und Durchführung wirksamer Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsprogramme, darunter auch die wirksame Einsammlung, Kontrolle, Lagerung und Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen, insbesondere in Postkonfliktsituationen, sofern nicht eine andere Form der Beseitigung oder Nutzung ordnungsgemäß genehmigt, diese Waffen gekennzeichnet und die andere Form der Beseitigung oder Nutzung registriert wurden, und gegebenenfalls Aufnahme konkreter Bestimmungen für solche Programme in Friedensübereinkünfte.
11.Namentlich in Konflikt- und Postkonfliktsituationen die Ausarbeitung und Durchführung von vertrauensbildenden Programmen und Programmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Probleme und Folgen des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten, darunter gegebenenfalls auch die öffentliche Vernichtung überschüssiger Waffen und die freiwillige Abgabe von Kleinwaffen und leichten Waffen, die wenn möglich in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und mit nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt werden sollen, mit dem Ziel, den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen zu beseitigen.
12.Öffentliche Bekanntmachung einzelstaatlicher Gesetze, Verordnungen und Verfahren, die sich auf die Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten auswirken, sowie die freiwillige und im Einklang mit ihrer innerstaatlichen Praxis erfolgende Übermittlung von Informationen an die entsprechenden regionalen und internationalen Organisationen, unter anderem über a) Kleinwaffen und leichte Waffen, die in ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten beschlagnahmt oder vernichtet wurden; und b) andere sachdienliche Informationen, etwa über die für den unerlaubten Handel benutzten Routen und Ankaufmethoden, die zur Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten beitragen können.