Neben den allgemeinen Grundsätzen des Übereinkommens - Nichtdiskriminierung (Artikel 2), Wohl des Kindes (Artikel 3), Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), Recht des Kindes, seine Meinung frei zu äußern sowie sein Recht darauf, dass diese Meinung auch berücksichtigt wird (Artikel 12) - sind hier viele andere Bestimmungen zu erwähnen, beispielsweise die Rechte und Pflichten der Eltern (Artikel 5 und 18), das Recht der freien Meinungsäußerung (Artikel 13), die Gedankenfreiheit (Artikel 14), das Recht auf Information (Artikel 17), die Rechte von Kindern mit Behinderungen (Artikel 23), das Recht auf Gesundheitsschulung (Artikel 24), das Recht auf Bildung (Artikel 28) und die sprachlichen und kulturellen Rechte von Kindern, die Minderheitengruppen angehören (Artikel 30).
除《公约》的不歧视(2)、儿童的最大利益(3)、生命、生存和发展权(6)、表示意见和意见得到考虑的权利(12)一般原则之外,还可提到许多其它规定,例如但不仅限于父母的权利和责任(5和18)、发表言论的由(13)、思想由(14)、知情权(17)、残疾儿童权利(23)、受保健教育权(24)、受教育权(28)及少数人群体的儿童的语言和文化权利(30)。