Sonstige Gründe, aus denen der Schuldner durch Zahlung an die empfangsberechtigte Person, ein zuständiges Gericht oder eine andere zuständige Stelle oder eine öffentliche Hinterlegungsstelle befreiend leisten kann, bleiben von diesem Artikel unberührt.
本条不影响债务人得以通有权获得付者、主管的司法当局其他当局公共存基金付除债务人义务的任何其他理由。