2.Die in Artikel 62 vorgesehene Frist kann weder gehemmt noch unterbrochen werden; der Beklagte kann jedoch diese Frist, solange sie läuft, jederzeit durch eine an den Kläger gerichtete Erklärung verlängern.
3.Wird eine Sache zurückverwiesen, so kann das Gericht für einen durch die Verfahrensverzögerung verursachten Schaden die Zahlung einer Entschädigung an den Kläger anordnen, deren Höhe drei Monate des Nettogrundgehalts nicht übersteigen darf.
于发回的案件,法庭得命请人因程序延所受的损赔偿,其数额以不超过请人三个月基薪净额为度。
4.Der Generalsekretär oder der Kläger können bei dem Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, wenn eine Tatsache von entscheidender Bedeutung bekannt wird, die vor Verkündung des Urteils dem Gericht und auch der die Wiederaufnahme beantragenden Partei unbekannt war, sofern diese Unkenntnis nicht schuldhaft war.
5.Eine Klage ist nur dann zulässig, wenn die Streitigkeit von der betreffenden Person zuvor dem nach dem Personalstatut vorgesehenen gemeinsamen Beschwerdeorgan unterbreitet wurde und dieses dem Generalsekretär seine Meinung übermittelt hat, es sei denn, der Generalsekretär und der Kläger haben vereinbart, die Klage direkt dem Verwaltungsgericht zu unterbreiten.
6.Gleichzeitig setzt das Gericht die Höhe der Entschädigung fest, die wegen des erlittenen Schadens an den Kläger zu entrichten ist, falls der Generalsekretär binnen dreißig Tagen nach Bekanntmachung des Urteils im Interesse der Vereinten Nationen entscheidet, den Kläger zu entschädigen, ohne weitere Maßnahmen in seiner Sache zu ergreifen, wobei die Entschädigung zwei Jahre des Nettogrundgehalts des Klägers nicht überschreiten soll.