Unbeschadet des Artikels 23 zieht jeder Vertragsstaat in Erwägung, die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um die Verheimlichung oder die andauernde Einbehaltung von Vermögensgegenständen, wenn vorsätzlich begangen, nachdem ohne Beteiligung der betreffenden Person eine der in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten begangen wurde, als Straftat zu umschreiben, wenn die betreffende Person weiß, dass diese Vermögensgegenstände aus einer der in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten stammen.
不影响本公约第二十三条的规定的情况下,各缔约国均应当考必要的立法和其他措施,将下述故意实施的行为规定为犯:行为所涉及的人员虽未参与根据本公约确立的任何犯,些犯实施后,明知财产是根据本公约确立的任何犯的结果而窝藏或者继续保留种财产。