Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、货物根据本条第二款第三项出售的,承为有权提取货物的的利益代为保管出售货物的价款,但可从中扣除承承担的任何费用和付给承的与输这些货物有关的其他任何款项。