8.Ein Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet ein Verdächtiger aufgefunden wird, ist, wenn er ihn wegen einer Straftat, auf die dieser Artikel Anwendung findet, mit der alleinigen Begründung nicht ausliefert, dass er einer seiner Staatsangehörigen ist, verpflichtet, den Fall ohne ungebührliche Verzögerung seinen zuständigen Behörden zum Zweck der Strafverfolgung zu unterbreiten.
被指控人所在的缔约国如果仅以罪犯系本国国民为由不就本条所适用的犯罪将其引渡,则有义务在要求引渡的缔约国提出请求时,将该案提交给其主管当局以便起诉,而不得有任何不应有的延误。