2.Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
一. 不得对任何实施酷刑残忍、不有辱格待遇处罚。
3.Diese Besuche werden mit dem Ziel durchgeführt, erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verstärken.
进行这种查访目在于必要时加强保护这类使其免受酷刑和其他残忍、不有辱格待遇处罚。
4.Jeder Vertragsstaat bildet, bestimmt oder unterhält auf innerstaatlicher Ebene eine oder mehrere Stellen, die zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Besuche durchführen (im Folgenden als "nationaler Präventionsmechanismus" bezeichnet).
5.Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen gesetzgeberischen, verwaltungsmäßigen, gerichtlichen oder sonstigen Maßnahmen, um auf der Grundlage der Gleichberechtigung zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
6.Zum Ausschuss gegen Folter wird ein Unterausschuss zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (im Folgenden als der "Unterausschuss für Prävention" bezeichnet) gebildet, der die in diesem Protokoll festgelegten Aufgaben wahrnimmt.
7.Es wurden Fortschritte zu Fragen wie Rassismus, Recht auf Gesundheit, Recht auf Entwicklung und Verschwindenlassen von Personen sowie im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Protokolls zu dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe erzielt.
8.Ziel dieses Protokolls ist, ein System regelmäßiger Besuche einzurichten, die von unabhängigen internationalen und nationalen Stellen an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, durchgeführt werden, um Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu verhindern.
9.In vielen Teilen der Welt führte diese Situation auch zu Armut und sozialer Ausgrenzung mit unmenschlichen Folgen wie Zwangsprostitution, Frauen- und Kinderhandel für die Zwecke der Prostitution sowie sexueller und anderer Formen der Ausbeutung und zu den schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
10.In den vergangenen 12 Monaten sind fünf weitere Staaten dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beigetreten, einer dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, einer dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, vier dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, einer dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, fünf dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und drei der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, die am 1.