Unbeschadet der Prüfung, ob einer Person die Freiheit rechtmäßig entzogen worden ist, gewährleisten die Vertragsstaaten den in Artikel 18 Absatz 1 bezeichneten Personen das Recht auf einen umgehenden und wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, um unverzüglich die in Artikel 18 Absatz 1 bezeichneten Informationen zu erhalten.
二、 不影响审议剥夺某人自由是法的前提下,缔约国应保证第十八条第一款中所指的人有权得到及时、有效的司法补救,以便立即得到第十八条第一款中所提到的信息。