1.Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、货物根据本条第二款第三项出售,承运
应为有权
取货物
利益代为保管出售货物
价款,但
从中扣除承运
承担
任何费用和应付给承运
运输这些货物有关
其他任何款项。