Als 'Störfall' bezeichnet man gemeinhin den außerplanmäßigen Betrieb einer technischen Anlage, insbesondere der Chemische Industrie chemischen Industrie, oder eines Kernkraftwerkes. Im juristischen Sinne ist der Begriff des Störfalls für verschiedene technische Anlagen bzw. Betriebe unterschiedlich definiert. In der Kerntechnik ist ein Störfall ein Ereignis bzw. Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann oder darf und für den die Anlage ausgelegt ist oder für den bei der Tätigkeit vorsorglich Maßnahmen und Einrichtungen vorgesehen sind. Ein Störfall hat immer eine Reaktorschnellabschaltung zur Folge.