Neben den allgemeinen Grundsätzen des Übereinkommens - Nichtdiskriminierung (Artikel 2), Wohl des Kindes (Artikel 3), Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), Recht des Kindes, seine Meinung frei zu äußern sowie sein Recht darauf, dass diese Meinung auch berücksichtigt wird (Artikel 12) - sind hier viele andere Bestimmungen zu erwähnen, beispielsweise die Rechte und Pflichten der Eltern (Artikel 5 und 18), das Recht der freien Meinungsäußerung (Artikel 13), die Gedankenfreiheit (Artikel 14), das Recht auf Information (Artikel 17), die Rechte von Kindern mit Behinderungen (Artikel 23), das Recht auf Gesundheitsschulung (Artikel 24), das Recht auf Bildung (Artikel 28) und die sprachlichen und kulturellen Rechte von Kindern, die Minderheitengruppen angehören (Artikel 30).
除《公约》不歧视(第2条)、儿童最大利益(第3条)、生命、生存和发展权(第6条)、示意见和意见得到权利(第12条)等一般原则之外,还可提到许多其它规定,例如但不仅限于父母权利和责任(第5条和第18条)、发言论自由(第13条)、思想自由(第14条)、知情权(第17条)、残疾儿童权利(第23条)、受保健教育权(第24条)、受教育权(第28条)及少数人群体儿童语言和文化权利(第30条)。