Der Begriff "Rechtsträger" unter Buchstabe c bezeichnet den Staat als selbständige Rechtspersönlichkeit, einen Gliedstaat eines Bundesstaats, eine Gebietskörperschaft eines Staates, eine Einrichtung oder Stelle eines Staates oder einen anderen Rechtsträger mit selbständiger Rechtspersönlichkeit.
款“体”一词系指作为独法的国家,以及具有独法地位的联邦制国家的成部分、国家政治区分单位、国家的机构或部门或体。