Ungeachtet des Absatzes 2 kann in einem Insolvenzverfahren, das in einem anderen Staat als demjenigen, in dem sich der Zedent befindet, eingeleitet wird, einem Vorzugsrecht, das nach dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts von Gesetzes wegen entsteht und dem in einem Insolvenzverfahren nach dem Recht dieses Staates Vorrang vor den Rechten eines Zessionars eingeräumt wird, ungeachtet des Artikels 22 Vorrang eingeräumt werden.
尽管有本2款和22规定,在非转让人所在国一国发动程序中,据法院所在地国法律依法生并据该国法律在讼程序中相对于某一受让人权利而被给予优先地位任何优惠权利,可具有这种优先。