Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、货物根据本条第二款第三出售,承运人应为有权提取货物人利益代为保管出售货物价款,但可从中承运人承担任何费用和应付给承运人与运输这些货物有关其他任何款。