Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根第1款转移财产占有权不影响转让人根管辖该财产权现行法,就转移该财产而对债务人或让出财产权者所承担任何义务。