Vorbehaltlich seines innerstaatlichen Rechts und seiner Auslieferungsverträge kann der ersuchte Vertragsstaat, wenn er festgestellt hat, dass die Umstände es rechtfertigen und Eile geboten ist, auf Verlangen des ersuchenden Vertragsstaats eine Person, um deren Auslieferung ersucht wird und die sich in seinem Hoheitsgebiet befindet, in Haft nehmen oder andere geeignete Maßnahmen treffen, um ihre Anwesenheit bei dem Auslieferungsverfahren sicherzustellen.
在不违背本国法律及其引渡条约规定的情况下,被请求缔约国可在认定情况必要而且紧迫时,应请求缔约国的请求,拘留其境内的被请求引渡人或采取其他适当措施,以确保该人在进行引渡程序时在场。