Artikel 47 (Generalstabsausschuss) sollte gestrichen werden, ebenso wie alle Bezugnahmen auf dieses Organ in den Artikeln 26, 45 und 46.
四十七(军事参谋团)应予删,十六、四十五和四十六提及该机构字也应删。
Artikel 47 (Generalstabsausschuss) sollte gestrichen werden, ebenso wie alle Bezugnahmen auf dieses Organ in den Artikeln 26, 45 und 46.
四十七(军事参谋团)应予删,十六、四十五和四十六提及该机构字也应删。
Die Artikel 53 und 107 (Bezugnahmen auf Feindstaaten) sind überholt und sollten geändert werden. Die Änderungen sollten so formuliert werden, dass eine rückwirkende Beeinträchtigung der rechtlichen Bestimmungen dieser Artikel vermieden wird.
五十三和一百零七(提到敌款)已经过时,应予修改——应适当起草,以免追溯既往,损害这些款中法律规定。
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