Neben den allgemeinen Grundsätzen des Übereinkommens - Nichtdiskriminierung (Artikel 2), Wohl des Kindes (Artikel 3), Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), Recht des Kindes, seine Meinung frei zu äußern sowie sein Recht darauf, dass diese Meinung auch berücksichtigt wird (Artikel 12) - sind hier viele andere Bestimmungen zu erwähnen, beispielsweise die Rechte und Pflichten der Eltern (Artikel 5 und 18), das Recht der freien Meinungsäußerung (Artikel 13), die Gedankenfreiheit (Artikel 14), das Recht auf Information (Artikel 17), die Rechte von Kindern mit Behinderungen (Artikel 23), das Recht auf Gesundheitsschulung (Artikel 24), das Recht auf Bildung (Artikel 28) und die sprachlichen und kulturellen Rechte von Kindern, die Minderheitengruppen angehören (Artikel 30).
除《公约》的不歧视(第2条)、儿童的最大益(第3条)、生命、生存发展权(第6条)、表示得到考虑的权(第12条)等一般原则之外,还可提到许多其它规定,例如但不仅限于父母的权责任(第5条第18条)、发表言论的自由(第13条)、思想自由(第14条)、知情权(第17条)、残疾儿童权(第23条)、受保健育权(第24条)、受育权(第28条)及少数人群体的儿童的语言文化权(第30条)。