Der Begriff "Rechtsträger" unter Buchstabe c bezeichnet den Staat als selbständige Rechtspersönlichkeit, einen Gliedstaat eines Bundesstaats, eine Gebietskörperschaft eines Staates, eine Einrichtung oder Stelle eines Staates oder einen anderen Rechtsträger mit selbständiger Rechtspersönlichkeit.
款“”一词系指作为独立法的家,以及具有独立法地位的联邦制家的组部分、家政治区分单位、家的机构或部门或其他。