Mit Ausnahme des Artikels 5 ist dieses Gesetz so anzuwenden, dass es keine Methode der elektronischen Signaturerstellung, die den in Artikel 6 Absatz 1 genannten Anforderungen genügt oder die Anforderungen des anwendbaren Rechts anderweitig erfüllt, ausschließt, einschränkt oder ihrer rechtlichen Wirksamkeit beraubt.
除第5外,本法任的适用概不排除、限制或剥夺可生成满足本规则第6第1所述要或符合适用法律要的电子签字的任方法的法律效力。