Mit Ausnahme des Artikels 5 ist dieses Gesetz so anzuwenden, dass es keine Methode der elektronischen Signaturerstellung, die den in Artikel 6 Absatz 1 genannten Anforderungen genügt oder die Anforderungen des anwendbaren Rechts anderweitig erfüllt, ausschließt, einschränkt oder ihrer rechtlichen Wirksamkeit beraubt.
除第5条外,本法任何条款概不排除、限制或剥夺可生成满足本规则第6条第1款所述要或符合法律要电子签字任何方法法律效力。