Die Festlegung der Grenzen des Festlandsockels eines Küstenstaats im Einklang mit Artikel 76 und Anlage II des Seerechtsübereinkommens sowie Anlage II der Schlussakte der Dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen ("Schlussakte") erfordert ein Programm für die hydrografische und geowissenschaftliche Vermessung und Kartierung des Festlandrands.
沿海按照公约第七十六条附件二以及《第三次联合海洋法会议后文件》(“后文件”)附件二划定大陆架界限,必须进行一个大陆边水文地球科学调绘方案。