Stellt ein Staat eine Bedrohung für andere Staaten, Menschen außerhalb seiner Grenzen oder ganz allgemein für die internationale Ordnung dar, ist der Wortlaut von Kapitel VII von vornherein umfassend genug und ist auch hinlänglich umfassend ausgelegt worden, um es dem Sicherheitsrat zu gestatten, jede wie auch immer geartete Zwangsmaßnahme, einschließlich militärischer Maßnahmen, gegen einen Staat zu genehmigen, wenn er dies für erforderlich erachtet, "um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen".
如果一国家威胁到其他国家,威胁到它国界以外的人,或更广泛地说,威胁到国际秩序,第七章条文本身的意就足够广泛,过去也对它做出了足够广泛的解释,允许安会批准对一国家采取胁迫行动,包括军行动,如果安会认为“维持或恢复国际和平及安”需要这样做。