18.Wenn Personen, die einen Anspruch auf ein Optionsrecht haben, dieses Recht ausgeübt haben, entlässt der Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie aufgegeben haben, diese Personen aus seiner Staatsangehörigkeit, es sei denn, sie würden dadurch staatenlos.
有选择权
人行使这一权利后,被放
国籍国应取消其国籍,除非这些人会因而变成无国籍。