1.Beide Geschlechter sind in allen Rechten gleichgestellt.
男女一切权利平。
2.Indigene Völker und Menschen sind frei und allen anderen Völkern und Menschen gleichgestellt und haben das Recht, bei der Ausübung ihrer Rechte keinerlei Diskriminierung ausgesetzt zu sein, insbesondere nicht auf Grund ihrer indigenen Herkunft oder Identität.
3.Ein Eingreifen der Versammlung in Angelegenheiten, die nach Ansicht der ständigen Mitglieder in die ausschließliche Zuständigkeit des Sicherheitsrats fallen, lehnen sie ebenso ab wie eine Begründungspflicht für den Gebrauch des Vetos gegenüber der Versammlung (die fünf ständigen Mitglieder betrachten beide Organe als einander gleichgestellt).