Die Absätze 1, 2, 3 und 4 sind als Bestandteil jeder Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung anzusehen; jede mit diesen Absätzen nicht vereinbare Bestimmung einer solchen Klausel oder Vereinbarung ist nichtig.
五、本条第一款、第二款、第三款和第四款规定,视为每一仲裁条款或仲裁协议一部分,此种条款或协议规定,凡与其不一致,一概效。