Ein Staat, der eine Erklärung nach Artikel 35 Absatz 1, den Artikeln 36, 37 oder 39 bis 42 abgibt, kann sie jederzeit durch eine an den Verwahrer gerichtete schriftliche Notifikation zurücknehmen.
按第35条第1款、第36条、第37条或第39条至第42条作出一项声明的国家,可随时书面形式正式通知保存人,撤回该项声明。