Dieses freie Geleit endet, wenn die Zeugen, Sachverständigen oder anderen Personen während fünfzehn aufeinander folgender Tage oder während einer anderen von den Vertragsstaaten vereinbarten Zeitspanne, nachdem ihnen amtlich mitgeteilt wurde, dass ihre Anwesenheit von den Justizbehörden nicht länger verlangt wird, die Möglichkeit gehabt haben, das Hoheitsgebiet des ersuchenden Vertragsstaats zu verlassen, und trotzdem freiwillig dort bleiben oder wenn sie nach Verlassen dieses Gebiets freiwillig dorthin zurückgekehrt sind.
如该证人、鉴定人或者其他人员已经得到司法机关不再需要其到场的正式通知,在自通知之日起连续十五天内或者在缔所商定的任何期限内,有机会开但仍自愿留在请求缔领域内,或者在境后又自愿返回,这种安全保障即不再有效。