Jeder Vertragsstaat verbietet die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausgaben, die Bestechungsgelder darstellen, da letztere ein Tatbestandsmerkmal der in Übereinstimmung mit den Artikeln 15 und 16 umschriebenen Straftaten sind, sowie gegebenenfalls von anderen Ausgaben, die bei der Förderung korrupten Verhaltens entstanden sind.
四、鉴于贿赂是依照本公约第五条和第六条确立的犯罪构成要素之一,各缔约国均应当拒绝对贿赂构成的费实行税款扣减,并在适下拒绝对促成腐行为所支付的其他费实行税款扣减。