Jeder Vertragsstaat erwägt, in Übereinstimmung mit seinem innerstaatlichen Recht die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um entsprechende Amtsträger, die an einem Finanzkonto im Ausland beteiligt oder in Bezug darauf unterschriftsberechtigt oder anderweitig bevollmächtigt sind, zu verpflichten, diesen Umstand den zuständigen Behörden anzuzeigen und geeignete Unterlagen zu solchen Konten zu führen.
六、各缔约国均应当根据本国法律考虑采取必要的措施,要求在外国银行拥有利益、对该拥有签名权或其他权力的有公职人员向有告这种系,并保持与这种有的适当记录。