Jeder Vertragsstaat erwägt, in Übereinstimmung mit seinem innerstaatlichen Recht die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um entsprechende Amtsträger, die an einem Finanzkonto im Ausland beteiligt oder in Bezug darauf unterschriftsberechtigt oder anderweitig bevollmächtigt sind, zu verpflichten, diesen Umstand den zuständigen Behörden anzuzeigen und geeignete Unterlagen zu solchen Konten zu führen.
六、各缔约国均应当根据本国法律考虑采取措施,求在外国银行户中拥有利益、对该户拥有签名权或其他权力有关公职人员向有关机关报告关系,并保持与户有关适当记录。