Bevor der ersuchte Vertragsstaat eine nach diesem Artikel getroffene vorläufige Maßnahme aufhebt, gibt er dem ersuchenden Vertragsstaat, soweit möglich, Gelegenheit, seine Gründe für eine Fortdauer der Maßnahme darzulegen.
八、依照本条规定采取任何临时措施之前,有可能,被请求缔约国应当给请求缔约国以说明继续保持该措施理由机会。