Der Begriff "privatwirtschaftliches Rechtsgeschäft" schließt Investitionsangelegenheiten mit ein.
“业易”一词包括投资事项。
Der Begriff "privatwirtschaftliches Rechtsgeschäft" schließt Investitionsangelegenheiten mit ein.
“业易”一词包括投资事项。
Bei der Feststellung, ob es sich bei einem Vertrag oder Rechtsgeschäft um ein "privatwirtschaftliches Rechtsgeschäft" im Sinne des Absatzes 1 Buchstabe c handelt, soll in erster Linie auf die Natur des Vertrags oder Rechtsgeschäfts abgestellt werden; dessen Zweck soll aber ebenfalls berücksichtigt werden, wenn die an dem Vertrag oder Rechtsgeschäft beteiligten Parteien dies vereinbart haben oder wenn in der Praxis des Gerichtsstaats dieser Zweck für die Feststellung der nicht privatwirtschaftlichen Natur des Vertrags oder Rechtsgeschäfts von Bedeutung ist.
在确定一项合同或易是否第1款(c)项所述的“业易”时,应主要参考该合同或易的性质,但如果合同或易的当事方已达成一致,或者根据法院地国的实践,合同或易的目的与确定其非业性质有关,则其目的也应予以考虑。
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