1.Der Präsident kann außerordentliche Tagungen einberufen, wenn die anhängigen Rechtssachen dies erfordern.
遇有表上所件必须特别开庭审理,得由庭长召开。
2.Das Gericht tritt an den in seiner Verfahrensordnung festzulegenden Terminen zu ordentlichen Tagungen zusammen, sofern Rechtssachen anhängig sind, die nach Ansicht des Präsidenten die Abhaltung einer Tagung rechtfertigen.