Nur wenn eine Person unter dem Schutz des Gesetzes steht und die Freiheitsentziehung der Kontrolle durch ein Gericht unterliegt, darf das in Artikel 18 bezeichnete Informationsrecht in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Völkerrecht und den Zielen dieses Übereinkommens ausnahmsweise eingeschränkt werden, soweit dies unbedingt erforderlich und gesetzlich vorgesehen ist und sofern die Informationsübermittlung die Privatsphäre oder die Sicherheit der Person beeinträchtigen oder eine laufende strafrechtliche Untersuchung behindern würde oder andere gesetzlich vorgesehene gleichwertige Gründe dem entgegenstehen.
一、 只有在对某人采取法律保护措施,且剥夺自由受到司法控制的条件下,或资料会对该人的隐私或安全造成不利影响、妨碍刑事调查,或出于其相当原因,方可作为例外,在严格必需和法律已有规定的情况下,依法相关国际法和本公约的目标,对第十八条中讲到的信息权加以限制。