Ungeachtet des Absatzes 1 und unbeschadet der sonstigen Bestimmungen in Kapitel 4 sowie der Kapitel 5 bis 7 können der Beförderer und der Absender vereinbaren, dass das Laden, Behandeln, Stauen oder Ausladen der Güter durch den Absender, den dokumentären Absender oder den Empfänger erfolgen soll.
二、虽有本条第一款,在不影响第四章其以及第五章至第七章的情况下,承人与托人可以约由托人、单证托人或收货人装载、、载或卸载货物。