Wird in Angelegenheiten der internationalen Zusammenarbeit die beiderseitige Strafbarkeit als Voraussetzung angesehen, so gilt diese als erfüllt, wenn die Handlung, die der Straftat zugrunde liegt, derentwegen um Unterstützung ersucht wird, nach den Rechtsvorschriften beider Vertragsstaaten eine Straftat ist, gleichviel, ob die Straftat nach den Rechtsvorschriften des ersuchten Vertragsstaats derselben Gruppe von Straftaten zugeordnet oder in derselben Weise benannt ist wie im ersuchenden Vertragsstaat.
二、在国际合作事项,凡将双重犯罪为一项条件的,如果协助请求所指的犯罪行为在两个缔约国的法为犯罪,则应当为这项条件已满足,而不论被请求缔约国和请求缔约国的法是否将这种犯罪列入相同的犯罪类别或者是否使用相同的术语规定这种犯罪的名称。