Jeder Antrag ("Notifikation oder Antrag auf Genehmigung zur Lieferung von Gütern an Irak", laut dem diesen Verfahren beigefügten Formular, im Folgenden als "Antrag" bezeichnet) für den Verkauf oder die Lieferung von Waren oder Erzeugnissen an Irak, worin die mit der Lieferung der betreffenden Waren und Erzeugnisse verbundenen Hilfsleistungen eingeschlossen sind, die aus dem Treuhandkonto nach Ziffer 7 der Resolution 986 (1995) finanziert werden sollen, ist von den Ausfuhrstaaten, über ihre Ständigen Vertretungen oder Beobachtervertretungen, beziehungsweise von den Organisationen und Programmen der Vereinten Nationen an das Büro für das Irak-Programm (OIP) zu übermitteln.
第986(1995)号决议第7段所设代管帐户付款向伊出售或供应商品或产品,包括供应这种商品和产品所带的服务的每项申请(本程序所“向伊运送货物的通知或请求”,以下称为“申请”),均须出口国通过常驻代表团或观察员代表团,或联合国机构和规划署提交伊案办公室(伊办)。