Die in Absatz 1 vorgesehene Verpflichtung zur Anhebung des Mindestalters findet keine Anwendung auf Schulen, die von den Streitkräften der Vertragsstaaten betrieben oder von ihnen kontrolliert werden, im Einklang mit den Artikeln 28 und 29 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes.
按照《儿童权》第28和第29条,提高本条第1款所述入龄的规定不适用于缔国武装部队开办或控制的学校。