Die Vertragsstaaten gewähren einander die weitestgehende Hilfe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, Strafverfahren oder Auslieferungsverfahren in Bezug auf die in Artikel 2 genannten Straftaten, einschließlich der Hilfe bei der Beschaffung der in ihrem Besitz befindlichen und für das Verfahren erforderlichen Beweismittel.
缔约国之间应就涉及第2条所述罪行进行的事调查或
的
事诉讼或引渡程序
供最大程度的协助, 包括协助取得缔约国所掌握、为
这些程序所需的证据。