4.Stimmt der Vertragsstaat dem Besuch zu, so arbeiten der Ausschuss und der betreffende Vertragsstaat zusammen, um die Modalitäten des Besuchs festzulegen, und der Vertragsstaat stellt dem Ausschuss alles zur erfolgreichen Durchführung des Besuchs Erforderliche zur Verfügung.
四、 如果缔约国同意接待来访,委员会应与有关缔约国共同制
访问计划,缔约国应为顺利完成访问,向委员会提供一切必要
便利。