Für die Zwecke dieses Artikels und des Artikels 55 erteilt jeder Vertragsstaat seinen Gerichten oder anderen zuständigen Behörden die Befugnis, anzuordnen, dass Bank-, Finanz- oder Geschäftsunterlagen zur Verfügung gestellt oder beschlagnahmt werden.
七、为本条和本公约五十五条的目的,各缔约国均应当使法院或主管机关有权下令提供或扣押银行录、财务录或商业录。