Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、物根据本条第二款第三项出售的,承运人应为有权
物的人的
益代为保管出售
物的价款,但可从中扣除承运人承担的任何费用和应付给承运人的与运输这些
物有关的其他任何款项。